Spekulationsfrist wiederbeleben, Steuergerechtigkeit wiederherstellen!
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Jahr 2007 verabschiedete die ehemalige Bundesregierung das sogenannte „Unternehmenssteuerreformgesetz“. Ein Name, der geschickt davon ablenkt, was dieses bürokratische Ungetüm tatsächlich für Sparer und private Anleger bedeutete: die Abschaffung der sogenannten Spekulationsfrist. Nach dieser Frist waren bis dahin langfristig erwirtschaftete Einkünfte aus Spar- und Geldanlagen vollständig von Steuern befreit. Die geltende Regelung wurde zum 1. Januar 2009 durch die Einführung einer pauschalen „Abgeltungssteuer“ von 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag) ersetzt. Seitdem fließt ein Viertel der Einkünfte von Privatanlegern in den Bundeshaushalt.
Bis 2009 standen private Anleger unter besonderem Schutz
Bevor der damalige Finanzminister Peer Steinbrück die pauschale Abgeltungssteuer einführte, schützte der Staat Sparer, die ihr Geld, z.B. für die Altersvorsorge, langfristig angelegt hatten. Auf Gewinne von Privatanlegern aus Kapitalanlagen (also Aktien, Wertpapiere, Investmentanteile, Anleihen, Termingeschäfte, Pfandbriefe etc.), die nach einer Frist von zwölf Monaten erzielt werden, wurden bis dahin keinerlei Steuern erhoben. So unterschied der Staat zwischen Sparern und Spekulanten. Letztere mussten ihre kurzfristigen Gewinne mit ihrem persönlichen Einkommenssteuersatz verrechnen. Diese Unterscheidung wurde mit der Einführung der pauschalen Abgeltungssteuer und der Abschaffung der Spekulationsfrist aufgehoben.
Die Abschaffung der Spekulationsfrist traf vor allem private Sparer hart
Angestellte, die etwas für die Rente beiseitelegen, Familien, die auf ein Eigenheim hoffen, oder Eltern, die für das Studium der Kinder sparen, wurden durch die Gesetzesänderung besonders getroffen. Denn: Die Abschaffung gilt auch für Aktienfondsanleger, die langfristig und regelmäßig einen Betrag in einen privaten Sparplan einzahlen. Bei der Auflösung bzw. Auszahlung einer Anlage bzw. eines Depots muss nun für jede Einzahlung, die nach dem 1. Januar 2009 einging, die Abgeltungsteuer auf den Wertzuwachs der neuen Aktien oder Fondsanteile angewendet werden. Während man den Bürgern also immer wieder empfahl, selbst für ihre Altersvorsorge zu sorgen, führte die Regierung eine Steuer genau auf solche Anlagen ein!
Eigentlich wollte Steinbrück die Kapitalflucht bekämpfen
Mit der Abgeltungssteuer wollte die Regierung ursprünglich verhindern, dass Großverdiener ihr Geld in Steuerparadiesen vor dem Zugriff der deutschen Finanzämter verstecken. Denen sollte ein verlockendes Angebot gemacht werden, ihr Geld in Deutschland zu versteuern – schließlich liegen pauschale 25 Prozent deutlich unter dem Spitzensatz der Einkommensteuer. Diesen hätten Wohlhabende vor Ablauf der Spekulationsfrist auf ihre Gewinne zahlen müssen. Allerdings schlossen im Jahr 2014 fast 50 Staaten aus aller Welt eine Übereinkunft zum gegenseitigen Austausch von Finanzdaten: Sie wollen sich ab 2017 automatisch gegenseitig über die Kapitaleinkünfte ausländischer Bankkunden informieren. Auch die Schweiz und Singapur, traditionell beliebte Ziele um Geld vor dem Fiskus zu schützen, unterzeichneten. Damit ist es fast unmöglich geworden, Geld im Ausland zu verstecken. Und die politische Rechtfertigung für die pauschale Abgeltungssteuer entfällt.
Steuereinnahmen auf Rekordniveau: Das Geld für eine Entlastung ist da
Wenn im Jahr 2017 die internationale Vereinbarung zum Austausch von Bankdaten in Kraft tritt, werden die Einnahmen der Staatskasse weiter ansteigen. Dabei hätte Finanzminister Wolfgang Schäuble die zusätzlichen Einnahmen fast gar nicht nötig: Voller Stolz präsentierte er einen ausgeglichenen Bundeshaushalt für das kommende Jahr, konnte die „schwarze Null“ dann sogar schon im Jahr 2014 erreichen. Tatsächlich hat das Finanzministerium noch nie so hohe Steuereinnahmen verbuchen können wie im letzten Jahr. Das heißt konkret: Das Geld für eine lange überfällige Entlastung der Steuerzahler ist da!
Wir fordern: Sparer müssen endlich von steigenden Steuereinnahmen profitieren
Die unter der Niedrigzinspolitik leidenden Finanzmärkte machen es Privatanlegern momentan schwer genug, ihr Erspartes gewinnbringend anzulegen. Gerade jetzt sollte die Regierung die privaten Sparer bei ihrer Altersvorsorge unterstützen. Und: Von den steigenden Einnahmen des Bundes muss endlich auch der Normalbürger profitieren! Sparer und Privatanleger müssen dringend entlastet werden! Die Wiedereinführung der Spekulationsfrist von 12 Monaten wäre das geeignete Mittel, um die zu belohnen, die hart dafür arbeiten, monatlich wenigstens einen kleinen Betrag beiseitelegen zu können.
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